Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Bayerl, Dreiser und Hys ist das private Versicherungsrecht. Wir vertreten Ihre Interessen namentlich in der Personenversicherung (Lebens- Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung), der beruflichen, privaten und industriellen Haftpflichtversicherung sowie in allen Sparten der Sachversicherung (vornehmlich Wohngebäude-, Hausrat- und Feuerversicherung). Unsere Dienstleistung besteht dabei sowohl in der Prozessbearbeitung als auch in der vorprozessualen Beratung.
Das private Versicherungsrecht knüpft an den zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bestehenden Versicherungsvertrag an. Die im Rahmen des Versicherungsrechts behandelten Fragen und Probleme betreffen daher in erster Linie den Streit mit der eigenen Versicherung. Ansprüche gegen die Versicherung eines Dritten wie die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkehrsunfallgegners wurzeln nicht im Versicherungsvertrag sondern im Schadensersatzrecht. Es kommt uns jedoch auch im Bereich des Verkehrsrechts die Erfahrung im Umgang mit Versicherern zugute.
Zu unseren Mandanten zählen vornehmlich Versicherungsnehmer, denen wir helfen, ihre berechtigten Interessen gegenüber Versicherungsgesellschaften durchzusetzen. Die Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften hat schon seit langer Zeit Kompetenzen im Versicherungsrecht erworben und gebündelt, die sie in gerichtlichen Verfahren gegen ihre Versicherungsnehmer einsetzen können. Zudem verfügen die meisten Versicherungsgesellschaften über eine Auswahl an technischen und medizinischen Gutachtern, deren Fachwissen sie zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen einsetzen. Die Anzahl der Gutachtenaufträge, die eine Versicherungsgesellschaft an einen Gutachter vergibt, kann den Eindruck einer wirtschaftlichen Abhängigkeit und einer damit einhergehenden Parteilichkeit erwecken. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Versicherern und den prozessrechtlichen Eigenheiten im Versicherungsrecht setzen wir ein deutliches Gegengewicht zu den häufig von Versicherungsnehmern als übermächtig empfunden Versicherungsgesellschaften und stellen Chancengleichheit im Streitfall her.
Das private Versicherungsrecht ist noch immer eine juristische Spezialmaterie, die an den meisten Universitäten im Studium nicht gelehrt werden muss. Obwohl Versicherungsverträge weit verbreitet sind, gehört Versicherungsrecht nicht zum Kernbereich der juristischen Ausbildung. Dabei sind aufgrund der unterschiedlichen auf dem Markt befindlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche "Fallstricke" zu beachten. Des weiteren zeichnet sich auch der Versicherungsprozess durch Besonderheiten aus, die nicht jedem Anwalt geläufig sind. Ein im Versicherungsrecht versierter Rechtsanwalt, der über entsprechende Prozesserfahrung und Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung verfügt, sollte daher Ihre erste Wahl sein. Da zumindest in der Vergangenheit ein erheblicher Anteil der im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwälte für Versicherungsunternehmen tätig war, haben wir uns frühzeitig entschlossen, unsere Kräfte für die Durchsetzung der berechtigten Interessen von Versicherungsnehmern gegenüber Versicherungsgesellschaften einzusetzen.
Bei Fragen des Versicherungsrechts stehen Ihnen Rechtsanwältin Bayerl und Rechtsanwalt Hys für alle Fragen aus dem Versicherungsverhältnis beratend zur Seite und werden gemeinsam Ihre Interessen gegenüber Versicherungen unabhängig vertreten. Erhalten Sie nach einem Schadensfall keinen Ausgleich oder werden Sie in Regress genommen? Wird Ihnen als Versicherungsnehmer die Verletzung der Prämienzahlungspflicht, die Verletzung von Obliegenheiten oder die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles vorgeworfen? ... In unserem Büro können Sie eine gründliche und umfassende Beratung und engagierte Vertretung in Anspruch nehmen.
Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages sind weite Teile der unter Umständen entstehenden anwaltlichen Vergütung abgedeckt. Wir prüfen, ob Rechtsschutz besteht, und holen gegebenenfalls die Deckungszusage für Sie ein. Vor der Übertragung des Mandates benötigen Sie einen Überblick über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten. Sprechen Sie mit uns, wir erörtern mit Ihnen die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung und wägen mit Ihnen im Falle einer streitigen Auseinandersetzung das Prozesskostenrisiko ab.
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