Das Rechtsgebiet "Sozialrecht" erfasst diverse Bereiche der sozialen Versorgung und der Nachteilsausgleiche durch den Sozialstaat. Oft wird aber die Bürgerin oder der Bürger mit den angemeldeten Ansprüchen bei der Behörde - zunächst - nicht gehört. Hier sollte in den meisten Fällen nachgehakt werden und im Zweifel auch ein Rechtsstreit geführt werden, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Frau Rechtsanwältin Mirjam Bayerl bearbeitet für Sie Angelegenheiten, die zu tun haben mit:
Sollten Sie also einen Bescheid einer Behörde erhalten, der Ihnen eine beantragte Leistung nicht gewährt, wenden Sie sich an uns. Bitte beachten Sie aber dringend die Rechtsbehelfsfristen, die bei Bescheiden von Behörden am Ende des Textes ausgewiesen sind; fast immer beträgt die Frist einen Monat, innerhalb dessen ein Widerspruch oder eine Klage erhoben werden und bei Behörde oder Gericht eingegangen sein muss.
Um Ihre Angelegenheit sorgfältig überprüfen zu können, ist es daher wichtig, dass Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Wir können mit Ihrer Bevollmächtigung dann Akteneinsicht nehmen und die weiteren Fragen mit Ihnen im Gespräch klären.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, können Sie meist mit einer Kostenübernahme für Verfahren beim Sozialgericht rechnen. Fragen Sie uns zu Einzelheiten, wir informieren auch über diese Seite eines rechtlichen Streitfalles.
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Bayerl Dreiser Hys