Verkehrsrecht

Ihr Beistand bei einem Verkehrsunfall

Ein Hauptfeld des Bereiches Verkehrsrecht ist die zivilrechtliche Unfallregulierung - also die für den Unfallbeteiligten wichtige Beantwortung der nach einem Verkehrsunfall auftretenden Fragen und die Lösung der auftretenden Probleme.

Die zivilrechtliche Seite: Autohaftpflicht, Verdienstausfall und andere Fragen

Ein Verkehrsunfall - egal ob mit PKW, LKW, Fahrrad oder zu Fuß - ist meist ein außerordentliches Ereignis, welches immer völlig überraschend in den Alltag einbricht. Die direkten Folgen sind meist Schock, Aufregung, Ärger und die Sorge, was da "später noch kommen könnte". Man hat sich mit Unfallgegnern, Passanten, Polizeibeamten, dem Abschleppdienst, der eigenen und der gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherung (beachten Sie dazu auch den Beitrag zum Versicherungsrecht) zu befassen, in Unfällen mit Personenschäden auch mit Arztterminen und Krankenhaus, Verdienstausfall, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse.

Was tun? Was in dieser ungewöhnlichen und auch akuten Situation oft übersehen wird, ist, dass viele der auf Sie zukommenden "Berater" nicht zu vernachlässigende eigene - finanzielle - Interessen haben, die sich nicht immer mit Ihren Interessen decken. Die gegnerische Kraftfahrthaftpflichtversicherung wird zum Beispiel sicherlich den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht so unbeeinflusst einschätzen, wie ein unabhängiger Sachverständiger oder Ihre vertraute Werkstatt.

Wie in vielen Rechtsgebieten ist es deshalb auch in dem des (zivilen) Verkehrsrechts wichtig, möglichst frühzeitig nach dem Ereignis und vor Verursachung von weiteren Kosten den verkehrsrechtlich versierten Anwalt zu konsultieren, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.

Seine Aufgabe ist es zum einen, den Überblick zu bewahren, die Situation klar zu erfragen und zu erfassen, sowie rechtzeitig Kontakt zu Versicherungen und Gegnern herzustellen. Zugleich können die übrigen mit einem Unfall in Zusammenhang stehenden Fragen geklärt werden (als Beispiel: sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Probleme des Verdienstausfalles).

Die strafrechtliche Seite: Unfallflucht, Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis

Sollte sich an die Verursachung eines Verkehrsunfalls ein Strafverfahren anschließen, treten die Fragen der Unfallregulierung oft in den Hintergrund. Auch auf diesem Gebiet werden Sie bei uns interessensorientiert und fundiert betreut.

Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit den in Strafgesetzbuch (StGB) und Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelten Tatbeständen.

Beispiele sind Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr als allseits bekannte Delikte. Fahren ohne Fahrerlaubnis kann auch schon dann in Frage kommen, wenn nicht die richtige Fahrerlaubnis existiert. Halterhaftung für nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechende Fahrzeuge, z.B. wenn ein Kleinkraftrad schneller fährt, als es darf... Alles Vorwürfe, für die oft nicht nur Geldstrafen in Frage kommen, sondern auch die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister (Flensburg), sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Bußgeld, Fahrverbot und "Punkte in Flensburg" (Verkehrszentralregister)

In diesem Zusammenhang sind auch die im Straßenverkehr oft erlassenen Bußgeldbescheide (Bußgeldsachen) zu nennen, die zum Teil, je nach Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ebenfalls empfindlich viele Punkte nach sich ziehen können, zum Teil sogar Fahrverbote mit sich bringen und bei Ansammlung von Punkten nach einer Weile ebenfalls die Fahrerlaubnis selbst in Gefahr bringen.

Grundsätzlich ist ein Unfall ein Erlebnis, in dem sich alle Beteiligten in einem Ausnahmezustand befinden. Hat sich der erste Schreck gelegt, geht es hauptsächlich darum, finanzielle Einbußen zu vermeiden, Personenschäden möglichst abzumildern und ein eventuell nachfolgendes Strafverfahren noch im Ermittlungsstadium zu beenden. Letzteres ist vorrangiges Ziel bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Mandates und ist nach Kenntnis der Ermittlungsakte und Kontaktaufnahme mit der Strafverfolgungsbehörde möglich.

Ihre Ansprechpartnerin

Sowohl in Fällen des Ordnungswidrigkeitenrechts und der Straßenverkehrsstraftat, als auch im Fall der rein zivilrechtlichen Unfallregulierung ist eine frühzeitige Beratung durch einen sowohl von Versicherern unabhängigen als auch gegenüber der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörde eindeutig auftretenden Rechtsanwalt nötig. Hier werden Sie von Rechtsanwältin Mirjam Bayerl beraten und vertreten.

Die Vertretung durch einen Anwalt in zivilrechtlichen Verkehrsangelegenheiten wird übrigens im Fall der Unfallregulierung von der Verkehrshaftpflichtversicherung des Gegners oder Ihrer (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung getragen. In Ordnungswidrigkeitensachen und im Falle von fahrlässig begangenen Verkehrsstraftaten kann ebenfalls die eigene (Privat-) Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden.

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