Rechtsanwaltsvergütung

Vergütung

Die Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen richtet sich nach dem Gegenstandswert und ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Hiervon abgesehen können auch auf den einzelnen Fall zugeschnittene Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant abgeschlossen werden, wenn beispielsweise das Mandat ansonsten nicht kostendeckend zu bearbeiten ist. Im Rahmen eines Beratungsvertrages besteht in außergerichtlichen Angelegenheiten auch die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vergütung, welche geringer als die gesetzlichen Gebühren sein kann.

Grundsätzlich ist bei den Gebühren die Erhebung der jeweils gesetzlich bestimmten Umsatzsteuer vorgeschrieben.

Kostensicherheit vor Mandatsübernahme

Eine abschließende Beurteilung, wie hoch die Kosten und die Vergütung für ein Mandant sein werden, kann erst nach Kenntnis der Umstände des Einzelfalles erfolgen. Vor der Erteilung des Mandates erhalten Sie daher von uns einen Überblick über die zu erwartende Anwaltsvergütung und die Gerichtskosten. Wir besprechen mit Ihnen nicht nur die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit, sondern wägen mit Ihnen die Gerichts- und Anwaltskosten in einem gerichtlichen Verfahren ab, damit Sie das wirtschaftliche Risiko eines Prozesses als auch der Insolvenz des Gegners in Ihre Überlegungen einbeziehen können.

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

In Abhängigkeit vom Umfang Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrag und dem Rechtsgebiet, in dem Sie vertreten werden müssen, sind weite Teile der entstehenden anwaltlichen Vergütung abgedeckt. Mit den in Deutschland befindlichen mehr als 30 Versicherungsgesellschaften arbeiten wir vertrauensvoll zusammen. Im Streitfall kommen Sie auch hier mit unseren auf das Versicherungsrecht spezialisierten Anwälten zu Ihrem Recht. Deckungsanfragen und Kostenübernahmeanfragen werden schnell und unbürokratisch von uns geklärt.

Kostenübernahme durch die Gegenseite

In vielen Fällen ist Ihr Gegner verpflichtet, die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung zu übernehmen. So muß beispielsweise bei einem Verkehrsunfall die Gegenseite und deren Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in vollem Umfang übernehmen, wenn deren Verschulden feststeht. Ebenso muß der Gegner Ihre Kosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung erstatten, wenn er sich mit einer Leistungspflicht im Verzug befindet.

Da es auch in diesen Bereichen immer auf die konkrete Fallgestaltung ankommt, läßt sich über die Kostentragungspflicht des Gegners erst bei Kenntnis aller relevanten Umstände eine Aussage treffen. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung über die Kostenrisiken.

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